Der Fachbereich Sozialrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst das Sozialversicherungsrecht, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie viele weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Recht der sozialen Förderung.
Durch Fortbildungen und umfangreiche Tätigkeit im Sozialrecht verfügt unsere Kanzlei über umfassende Kenntnisse zu diesem Thema.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen und der Führung von Widerspruchsverfahren.